Nina Scheer: Unterbringungshilfen für von Gewalt betroffene Frauen staatliche Pflicht

Im Rahmen eines Besuchs im Frauenhaus Stormarn tauschte sich die örtliche SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer über die aktuellen Bedarfe und Herausforderungen der Frauenhäuser aus.

„Es müssen verstärkt Anstrengungen unternommen werden, um Überbelegung von Frauenhäusern und das Abweisen von schutzsuchenden Frauen und Frauen mit ihren Kindern zu vermeiden. Der Mangel an bezahlbaren Wohnraum im Anschluss an den Aufenthalt im Frauenhaus gefährdet die Verfügbarkeit von freien Plätzen“, erklärt die örtliche Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis 10 Herzogtum Lauenburg / Stormarn-Süd, Dr. Nina Scheer und fügt an:

„Deutschland muss seiner Verpflichtung aus der Istanbuler Konvention gerecht werden“. Hierfür fehlten rund 14.000 Plätze bundesweit und allein in Schleswig-Holstein 361 Unterbringungsmöglichkeiten für Frauen und Kinder in Not. Insofern sei auch im Koalitionsvertrag ein bundeseinheitlicher Rechtsrahmen zur Finanzierung der Schutzhäuser und eines bedarfsgerechten Ausbaus des Hilfesystems vorgesehen. Daran werde weitergearbeitet.

Bundesseitig gefördert werden derzeit im Rahmen des Investitionsprogramms Maßnahmen zum (barrierefreien) Aus-, Um- und Neubau sowie zum Erwerb oder zur Sanierung von Unterstützungseinrichtungen – z.B. für Frauenhäuser, Fachberatungsstellen oder Schutzwohnungen. Das Bundesministerium für Frauen selbst trägt seit Oktober 2020 zu einer besseren technischen Ausstattung des Hilfesystems im Rahmen des Bundesprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ über das Projekt „Hilfesystem 2.0“ bei, das von der Frauenhauskoordinierung umgesetzt wird.

Foto (v.l.n.r.): Elke Mahr (Frauenhaus Stormarn), Nina Scheer (SPD-Bundestagsabgeordnete), Claudia Rathmann (Frauenhaus Stormarn)