von Christian Kniesel
Die ersten Vorplanungen der Arbeitsgruppe, zum Bau eines neuen Sportlerheims konnten mittlerweile mit Vorlage eines Raum- und Nutzungskonzepts abgeschlossen werden. Auf Beschluss der Gemeindevertretung vom 17.06.2014 berücksichtigt das Raum- und Nutzungskonzept nun auch die Anforderung zur Aufnahme der jetzigen Nutzungen aus der „Alten Schule“. Die „Alte Schule“ soll nach Realisierung des Bauvorhabens aufgegeben werden. Aufgrund des geänderten, zukünftigen Nutzungskonzepts handelt es sich daher nun um die Planungen zum Bau eines Sport-, Jugend- und Gemeinschaftshaus Groß Grönau.
Durch die erweiterten Nutzungsmöglichkeiten des Sport-, Jugend- und Gemeinschaftshaus Groß Grönau ergeben sich Fördermöglichkeiten durch das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig Holstein. Bei der Fördermaßnahme werden vorrangig Dorfentwicklungsprojekte und Projekte mit Bezug zu den Themen Bildung und Energiewende berücksichtigt. Durch das Landesamt wurde zwischenzeitlich auf Grundlage der Vorplanungen eine max. Förderhöhe von 750.000,–€ in Aussicht gestellt.
Für den konkreteren Förderantrag ist es notwendig die voraussichtlichen Baukosten genauer zu berechnen und das Nutzungskonzept im Detail darzulegen. Die Gemeindevertretung hat auf ihrer Sitzung vom 17.06.2014 daher außerdem beschlossen für den Bau des Sport-, Jugend- und Gemeinschaftshaus Groß Grönau, auf Grundlage der bestehenden Vorplanungen, einen Architektenwettbewerb aus zuschreiben. Für den Architektenwettbewerb wurden fünf bekannte Architektenbüros von der Gemeindeverwaltung zur Abgabe eines Entwurfs aufgefordert. Vier Architektenbüros haben am 23.07.2014 termingerecht einen Entwurf vorgelegt, ein Architektenbüro hat aufgrund fehlender Kapazitäten abgesagt.
Der Architektenwettbewerb wurde am 28.07.2014 im Rahmen eines Auswahlverfahrens abgeschlossen. Für das Auswahlverfahren wurde von der Gemeindevertretung ein Auswahlgremium gebildet, bestehend aus Mitgliedern aller in der Gemeindevertretung vertretenden Parteien, ergänzt um von den Parteien benannten Experten.
Im Rahmen des Auswahlverfahrens wurden dem Auswahlgremium die Entwürfe der Architektenbüros jeweils in einem 30 minütigen Vortrag vorgestellt. Anschließend wurden Fragen aus dem Auswahlgremium von den Vortragenden/Referenten beantwortet. Abgeschlossen wurde jeder Vortrag mit einer internen Diskussion des Auswahlgremiums, bei der erste Eindrücke ausgetauscht wurden.
Die Bilder zeigen Ausschnitte aus dem vom Architektenbüro MEYER-STEFFENS eingereichten Wettbewerbsentwurf.
Den Architektenwettbewerb konnte das Architektenbüro MEYER-STEFFENS für sich entscheiden. Durch unseren Bürgermeister Eckhard Graf wurde daher mittlerweile mit dem Architektenbüro MEYER-STEFFENS ein Architektenvertrag abgeschlossen, zur Erstellung einer Entwurfsplanung bis Mitte September.