Keine zwangsweise Überprüfung privater Abwasserleitungen

Der SPD-Ortsverein Groß Grönau wendet sich gegen die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Dichtigkeitsüberprüfung privater Abwasserleitungen, die im schlechtesten Fall vorsieht, dass alle privaten Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte verpflichtet werden, eine Dichtigkeitsüberprüfung der hauseigenen Entwässerungsanlagen durchführen zu lassen. Eine derartige flächendeckende Zwangsuntersuchung verursacht unverhältnismäßig hohe Kosten, die durch die Hauseigentümer zu tragen sind. Der umweltpolitische Effekt dieser Zwangsmaßnahme bleibt hinter den unverhältnismäßigen Kosten weit zurück. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Umsetzung der EU-Richtlinie allein dem Bauhandwerk als besonderes Konjunkturprogramm dienen soll.

Wir gehen davon aus, dass jeder private Hauseigentümer ein gesteigertes Eigeninteresse daran hat, seine Abwasserbeseitigungsanlage in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten und darauf zu achten, dass dieser Zustand auch so bleibt. Ein schadhaftes Leitungssystem führt nämlich zu erheblichen Kosten, für die jeder Hauseigentümer selbst aufkommen muss.

Für die Umsetzung der EU-Richtlinie ist das Land Schleswig-Holstein zuständig. Der SPD Ortsverein setzt sich daher dafür ein, dass die Auswirkungen der auf EU-Ebene festgelegten Richtlinie in Schleswig-Holstein keine privaten Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten betreffen werden.