Verhinderung eines Betreuungsgeldes für Kleinkinder im Hause

Die Delegierten des SPD-Kreisparteitags vom 31.10.2009 fordern die SPD Landes-partei und die Landtagsfraktion auf, alle möglichen Schritte einzuleiten, um ein „Be-treuungsgeld“ für im Hause betreute Kinder zu verhindern und diese Finanzmittel statt dessen für die Förderung der Kinder in Krippen und Kindertagesstätten sowie für den Wiedereinstieg von Eltern in das Berufsleben nach Familienzeiten einzusetzen, um der Wirtschaft adäquate Fachkräfte zur Verfügung zu stellen.

Begründung:

Nachdem sich Peer Steinbrück bisher standhaft gegen die Wünsche der CDU und CSU behaupten konnte ist dem Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung jetzt zu entnehmen, dass auf Drängen der CSU ab dem Jahr 2013 ein „Betreuungsgeld“ in Höhe von € 150,- monatlich an Mütter ausgezahlt werden soll, die ihre Kinder im Hause betreuen statt den ihnen dann gesetzlich zustehenden Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren in einer Krippe in Anspruch zu nehmen. Das hierfür erforderliche Finanzvolumen beträgt annähernd 2,3 Milliarden EUR jährlich.

Es verhindert die erforderliche Frühförderung von Kindern aus sozial schwachen Familien ganz besonders, da es nicht direkt den Kindern zugute kommt. Kinder aus finanzschwachen Familien mit Migrationshintergrund werden verstärkt Sprach-schwierigkeiten aufweisen, da ihnen der Zugang zur deutschen Sprache verwehrt wird.

Dieses Betreuungsgeld kann auch als „Herdprämie“ angesehen werden. Ein Rückfall in die 30er Jahre des 20. Jahrhunderts.

Statt den Wiedereinstieg in die Arbeitswelt von Frauen zu fördern werden hier nicht vorhandene Finanzmittel eingesetzt, um tradierte Strukturen zu festigen.

Statt gut ausgebildete Fachkräfte an den Arbeitsmarkt heranzuführen, werden be-sonders gering qualifizierte Familien mit „zusätzlichen Finanzmitteln“ animiert, sich weiterhin vom Arbeitsmarkt fernzuhalten.